KSG Andernach


Schülerklage abgewiesen



Ein Schüler ist vor Gericht mit seiner Klage auf Wiederholung der Abiturprüfung gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschied, war der vom Schüler monierte Ablauf einer mündlichen Prüfung nicht zu beanstanden. Dabei sei es auch unerheblich, wenn der bei der Prüfung abgefragte Unterrichtsstoff von der historischen Wahrheit abgewichen sein sollte.

Der Schüler hatte sein Abitur nicht bestanden, weil er in der Prüfung im Fach Gemeinschaftskunde / Geschichte zu schlecht abgeschnitten hatte. In seiner Klage hatte er argumentiert, daß die Prüfung gegen fundamentale Prüfungsgrundsätze verstoßen habe. So sei eine der Fragen viel zu weitschweifig gefaßt gewesen. Eine weitere Frage habe sich auf ein Detail bezogen, das im Unterricht nicht behandelt worden sei. Außerdem weiche das im Unterricht Gelehrte zum Teil von der historischen Wahrheit ab, so daß es gar nicht darauf ankomme, ob und wie er auf diesbezügliche Fragen geantwortet habe.

Die Richter bewerteten den Fall allerdings anders. Die Prüfungsfragen seien nicht zu beanstanden. Gerade bei weit gefaßten Fragen stünde dem Prüfling ein breites Spektrum möglicher Antworten zur Verfügung. Der Kläger habe allerdings so knapp geantwortet, daß dies nicht als Lösung gewertet werden könne. Auch die Frage nach einem im Unterricht nicht gelehrten Detail sei zulässig gewesen. Es sei schließlich Zweck der Abiturprüfung, selbständige Begründungen und Wertungen zu verlangen. Schließlich wäre die Prüfung auch dann nicht zu beanstanden, wenn der gelehrte Unterrichtsinhalt tatsächlich von der historischen Wahrheit abgewichen sein sollte. Die Beteiligten können gegen die Entscheidung Berufung einlegen. (Urteil vom 19. Dezember 2006, Aktenzeichen 7 K 1278/05.KO).

Lokalanzeiger
10. Jan. 2007